Fördermittelberatung

Bund und Länder, und zum Teil auch die EU, bieten eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten. Dabei geht es in der Regel weniger um Zuschüsse als mehr um Finanzierungshilfen und die Stellung von Sicherheiten. Beispielhaft sollen die wichtigsten Förderinstrumente genannt werden:

  • Der Gründerzuschuss hat das Überbrückungsgeld und die Ich-AG abgelöst. Wir beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen und begleiten Sie bei der Antragstellung. Natürlich erhalten Sie von uns auch die erforderliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
  • Der Einstellungszuschuss für junge Unternehmen bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der Einstellung von Arbeitslosen die Lohnkosten in Höhe von 50% gefördert zu bekommen.
  • Mit der GründungsprämieHandwerk! der Freien und Hansestadt Hamburg soll die Gründung  eines Handwerksbetriebes gefördert werden.
  • Das Zuschussprogramm für Existenzgründung und Mittelstand der FHH (EuMi ´05) bietet unter sehr strengend Voraussetzungen eine echte Zuwendung für das Unternehmen.
  • Ein wichtiges Instrument bei weniger kapitalintensiven Gründungen ist das Startgeld der KfW Mittelstandsbank. Es hilft vielen Existenzgründern beim Sprung in die Selbstständigkeit, wenn nicht mehr als 50.000 EUR benötigt werden.
  • Bei Kleinstgründungen in der gewerblichen Wirtschaft oder bei den Freien Berufen hilft sehr unbürokratisch das Mikro-Darlehen. Bis zur Höhe von 25.000 EUR können sowohl die Investitionskosten als auch der Betriebsmittelbedarf finanziert werden.
  • Das ERP-Kapital für Gründung bietet den zumeist eigenkapitalschwachen Unternehmern eine Möglichkeit, das Eigenkapital des Unternehmens aufzustocken. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.
  • Für größere Projekte steht die KfW mit zwei Kreditprogrammen zu Seite, zum einen mit dem KfW-Investitionskredit und zum anderen mit dem KfW-Betriebsmittelkredit. Beide Programme haben einen Höchstbetrag von 10 Mio. EUR.
  • Ganz wichtig bei der Förderung sind die Absicherungsinstrumente der Bürgschaftsbanken der einzelnen Länder. Diese stellen ggf. die häufig fehlenden Sicherheiten in Form von Bürgschaften für die KfW Kredite. 


Daneben gibt es für bestimmte Regionen oder Branchen auch weitere Investitionszuschüsse. Zu nennen ist hier vor allem auch die Filmförderung von Bund und Ländern sowie der Europäischen Union.