Internationales Steuerrecht

Die Wirtschaft funktioniert zunehmend auch für den Mittelstand nur noch international. Die grenzüberschreitende Steuerberatung im Bereich des nationalen und internationalen Ertrag- und Umsatzsteuerrechts gehört daher auch zu unseren Aufgaben.

So beraten wir Sie z.B. gern bei der Gründung von deutschen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Im internationalen Konzern müssen aus steuerlichen Gründen eine Reihe von Besonderheiten beim Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaften beachtet werden, z.B. die Verrechnungspreis-Richtlinien.

Im Bereich der Umsatzsteuervergütung sind wir insbesondere für US-amerikanische Unternehmen tätig.