Ist der Erbfall einmal eingetreten, müssen entsprechende Erklärungen an das Finanzamt gegeben werden. Je nach Art des Nachlasses kann dies sehr aufwändig werden. Wegen der vielen Besonderheiten sollte unbedingt ein Berater hinzu gezogen werden, um die Freibeträge bestmöglich auszunutzen und alle Steuer mindernden Umstände zu berücksichtigen.