Erbschaft- und Schenkungsteuer, Nachfolgeplanung

Ist der Erbfall einmal eingetreten, müssen entsprechende Erklärungen an das Finanzamt gegeben werden. Je nach Art des Nachlasses kann dies sehr aufwändig werden. Wegen der vielen Besonderheiten sollte unbedingt ein Berater hinzu gezogen werden, um die Freibeträge bestmöglich auszunutzen und alle Steuer mindernden Umstände zu berücksichtigen.

Noch bedeutender ist jedoch die Beratung im Vorfeld einer Erbschaft. Frühzeitig sollte mit geeigneten Maßnahmen ein Steuerschonender Vermögensübergang vorbereitet werden. Die Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Wir können Sie in diesem Zusammenhang sowohl erbrechtlich als auch steuerlich übergreifend beraten und so eine optimale Lösung für ihre Nachfolge herausarbeiten.