Allgemeines Steuerrecht

Laufende steuerliche Betreuung

Die laufende Beratung von Unternehmen umfasst neben der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen auch die sonstige Begleitung in steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehört zum Beispiel:

  • regelmäßige Überprüfung der Steuervorauszahlungen
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Vollstreckungsaufschub.

Weiterhin gehört auch die Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen aller Art zu unseren Leistungen. Unsere Tätigkeit umfasst die Unterstützung bei:

  • Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
  • Prüfungen  durch Sozialversicherungsträger
  • Reguläre Betriebsprüfungen durch Finanzbehörden

Bei der Beratung von natürlichen Personen geht es vor allem um die steuerliche Optimierung des Vermögensaufbaus.

Gestaltungsberatung

Zu unseren Aufgaben gehört es, die Steuerlast durch entsprechende Planung und Gestaltung zu minimieren. Unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen des Einzelnen soll die steueroptimale Lösung gefunden werden.

Von besonderer Bedeutung ist dies bei der Begleitung von Umstrukturierungen im Unternehmensbereich. Die Verträge für Anteils- und Unternehmensverkäufe oder Verschmelzungen und sonstige Umwandlungsfälle bedürfen einer sehr genauen Prüfung, um Verlustvorträge zu bewahren oder Steuerfallen zu vermeiden.

Auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme müssen steuerlich geprüft werden. Und im Rahmen von Unternehmensgründungen muss die geeignete Rechtsform nicht zuletzt auch unter steuerlichen Gesichtspunkten gefunden werden.

Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Betriebsausgaben werden nicht anerkannt, Verluste werden nicht angerechnet oder es werden verdeckte Gewinnausschüttungen angenommen. In diesen und anderen Fällen vertreten wir Sie mit unserem Sachverstand und Verhandlungsgeschick vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht.