Gestaltungsberatung
Zu unseren Aufgaben gehört es, die Steuerlast durch entsprechende Planung und Gestaltung zu minimieren. Unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen des Einzelnen soll die steueroptimale Lösung gefunden werden.
Von besonderer Bedeutung ist dies bei der Begleitung von Umstrukturierungen im Unternehmensbereich. Die Verträge für Anteils- und Unternehmensverkäufe oder Verschmelzungen und sonstige Umwandlungsfälle bedürfen einer sehr genauen Prüfung, um Verlustvorträge zu bewahren oder Steuerfallen zu vermeiden.
Auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme müssen steuerlich geprüft werden. Und im Rahmen von Unternehmensgründungen muss die geeignete Rechtsform nicht zuletzt auch unter steuerlichen Gesichtspunkten gefunden werden.
Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Betriebsausgaben werden nicht anerkannt, Verluste werden nicht angerechnet oder es werden verdeckte Gewinnausschüttungen angenommen. In diesen und anderen Fällen vertreten wir Sie mit unserem Sachverstand und Verhandlungsgeschick vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht.