Werberecht
Werbeaussagen müssen nachweisbar wahr sein. Kunden dürfen nicht irregeführt werden. Begriffe und Wortwendungen vermitteln dem Kunden einen bestimmten Bedeutungsgehalt, der von dem Wortlaut abweichen kann. Mit Umsicht ist die Werbeinformation zu gestalten, um nicht mit der hier sehr differenzierten Rechtsprechung in Konflikt zu geraten. Dies gilt insbesondere bei vergleichender Werbung, die grundsätzlich erlaubt ist. Die Werbung muss schließlich klar als solche erkennbar sein. Im Bereich Film und Fernsehen gelten hier Besonderheiten. Product Placement und ?Produktionshilfen? sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Unsere Tätigkeiten im Werberecht umfassen Themen wie
- Gestaltung von Anzeigen
- Gestaltung von Sonderaktionen
- Prüfung von Werbeaussagen
- Schutz von Werbeslogans
- Product Placement
- Sponsoring