Persönlichkeits- und Presserecht
Das Persönlichkeits- und Presserecht spielt in den Medien eine wichtige Rolle. Wer sich an die Öffentlichkeit wendet, übernimmt Verantwortung für die Inhalte. Das gilt für den Betreiber einer Website ebenso, wie für einen Verlag oder Sender.
Wir vertreten Künstler und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die durch die Wort- und Bildberichterstattung der Medien (Presse, Hörfunk, Fernsehen und Internet) in ihrer Persönlichkeit verletzt wurden. Hierzu gehören
- die Durchsetzung von Gegendarstellungen,
- Berichtungs- und Unterlassungsansprüchen sowie
- Schadensersatz und Geldentschädigungen.
Daneben beraten wir auch Verlage und Medienunternehmen in persönlichkeits- und presserechtlichen Angelegenheiten.