Gesellschaftsrecht

Die Formen unternehmerischer Tätigkeit sind vielfältig. Typischerweise wählt der Unternehmer aus den folgenden Möglichkeiten:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft (KG und GmbH & Co. KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.)

Die Auswahl der richtigen Rechtsform ist nicht immer ganz leicht, weil eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Aspekten zu berücksichtigen sind. Wir beraten Sie gern hinsichtlich dieser Frage.

Hinsichtlich der oben genannten Rechtformen beraten wir Sie zu allen Themen, die die Gesellschaft selbst oder den Gesellschafter, den Geschäftsführer, den Vorstand oder den Aufsichtsrat betreffen:

  • Rechte und Pflichten von Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Haftung der Gesellschafter
  • Haftung der Organe
  • Gestaltung der Verträge mit Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Bestellung, Abberufung und Kündigung von Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Vorbereitung der Hauptversammlung
  • Kapitalerhöhungen
  • Satzungsänderungen
  • Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung
  • Anteilsverkauf, Unternehmensverkauf
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bzw. den Organen

Neben den oben genannten Rechtsformen gibt es weitere Möglichkeiten, sich unternehmerisch zu beteiligen. Hierzu gehören die typische oder atypische stille Gesellschaft, die Partiarische Beteiligung oder die Ausgabe von Genussscheinen. Diese Arten der Beteiligung sind sehr individuell und bedürfen daher stets einer genauen Überprüfung.