Erbrecht

Unsere Dienstleistung umfasst alle Bereiche des Erbrechts. So beraten wir Sie sowohl bei der Planung Ihrer eigenen Erbfolge, als auch bei allen Fragen nach einem Erbfall.

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist für die meisten Menschen verständlicherweise sehr unangenehm. Das Unbehagen, die persönliche Endlichkeit oder den Tod eines Familienmitgliedes zu thematisieren oder erbrechtliche Fragen unter Verwandten zu erörtern, führt jedoch vielfach dazu, dass entweder keine Reglungen oder aber ohne juristische Unterstützung für den Erbfall getroffen werden, ein Versäumnis mit oftmals fatalen Folgen.

Vorsorge


Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten, durch gerichtliche Auseinandersetzungen oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen. Hier ist zu empfehlen, bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt insbesondere für:

  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Regelungen zur Unternehmensnachfolge
  • die Planung und Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge
  • für lebzeitige Vermögensübertragungen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Lösungen, die sowohl Ihren Interessen Rechnung tragen als auch den gesetzlichen Vorgaben Stand halten.

Erbfall

Auch nach einem Erbfall können sich eine Vielzahl von Fragen und Problemen stellen, bei deren Beantwortung die Hinzuziehung eines qualifizierten und versierten Rechtsanwaltes erforderlich ist. Regelmäßig sind hier folgende Problemkreise zu nennen, in denen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes empfehlenswert ist:

  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Anfechtung der Erbschaft oder der Ausschlagung
  • Beantragung eines Erbscheines und Vertretung in Erbscheinerteilungsverfahren
  • Verfolgung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
  • Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern

Achten Sie bitte darauf, dass im Erbrecht insbesondere im Zusammenhang mit der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft Fristen und Formvorschriften zu beachten sind, die zwingend einzuhalten sind. So kann die Ausschlagung der Erbschaft nur binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grunde der Berufung  (gesetzlicher Erbe oder Testament) erfolgen, wobei die Erklärung entweder zur Niederschrift gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Beurkundung erforderlich) abzugeben ist. Sollten Sie insoweit noch Zweifel haben oder unsicher sein, ist Ihnen unbedingt anzuraten, hier zur Wahrung und Prüfung Ihrer Rechte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um unliebsame Überraschungen und Nachteile für Sie zu vermeiden.