Unsere Dienstleistung umfasst alle Bereiche des Erbrechts. So beraten wir Sie sowohl bei der Planung Ihrer eigenen Erbfolge, als auch bei allen Fragen nach einem Erbfall.
Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist für die meisten Menschen verständlicherweise sehr unangenehm. Das Unbehagen, die persönliche Endlichkeit oder den Tod eines Familienmitgliedes zu thematisieren oder erbrechtliche Fragen unter Verwandten zu erörtern, führt jedoch vielfach dazu, dass entweder keine Reglungen oder aber ohne juristische Unterstützung für den Erbfall getroffen werden, ein Versäumnis mit oftmals fatalen Folgen.
Vorsorge
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten, durch gerichtliche Auseinandersetzungen oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen. Hier ist zu empfehlen, bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt insbesondere für:
- die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- die Regelungen zur Unternehmensnachfolge
- die Planung und Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge
- für lebzeitige Vermögensübertragungen
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle Lösungen, die sowohl Ihren Interessen Rechnung tragen als auch den gesetzlichen Vorgaben Stand halten.