Vertragsgestaltung

Die Arbeitsverträge stellen die rechtliche Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses dar. Wir entwerfen individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Arbeitsverträge und beraten Sie über flexible Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere über:

- Altersteilzeit
- Arbeitszeitmodelle
- Aus- und Fortbildungsfinanzierungen
- Befristungsregelungen
- Betriebsrentenzusage
- Betriebsvereinbarungsmöglichkeiten
- Dienstreisen
- Dienstwagenregelung
- Gehaltsanpassungsregelungen
- geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Internetnutzung
- Teilzeitarbeit
- Urlaub
- Wettbewerbsverbote

Aufgrund ständiger Änderungen im Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen ein aktives Vertragscontrolling. Wir weisen Sie auf mögliche Konsequenzen hin und erarbeiten für Sie konkrete Änderungsvorschläge. 

Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer beraten wir bei Verhandlungen und Abschluss von Arbeits- bzw. Dienstverträgen.

Da sich der Geschäftsführer einer GmbH - ähnlich einem Arbeitnehmer - verpflichtet, seine Arbeitskraft für die Gesellschaft einzusetzen, sind die im Geschäftsführervertrag zu regelnde Bereiche vergleichbar. Hier besteht aber besonderer Regelungsbedarf, weil die speziellen Arbeitnehmerschutzgesetze für ihn nicht gelten. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht sind bei der Gestaltung des Dienstvertrages aber auch zwingende Vorgaben des GmbH-Gesetzes, des Gesellschaftsvertrages oder einer Geschäftsordnung zu berücksichtigen. Arbeits- und Gesellschaftsrechtler arbeiten hierbei eng zusammen.