Darüber hinaus beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte in allen kollektivrechtlichen Fragen. Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei Informations- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates, Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen. Ferner vertreten wir Sie in Beschlussverfahren.