Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersabsicherung wird immer wichtiger. Da jeder Arbeitnehmer einen einklagbaren Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung hat, muss sich praktisch jeder Arbeitgeber mit diesem Thema auseinandersetzen. Dem Arbeitgeber stehen 5 Durchführungswege zur Auswahl:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Durchführungsweges und arbeiten dabei mit externen Finanzexperten zusammen.
Arbeitnehmer können aufgrund des Rechtsanspruchs einen Teil ihres Gehalts steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung und den damit in Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen Fragen.